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Erklärung zur Barrierefreiheit

Umgesetzte Maßnahmen

Bekannte Einschränkungen

Diese Erklärung beschreibt den tatsächlich getesteten Stand; eine formale Zertifizierung oder ein vollständiges externes Audit liegt nicht vor. [RECHTLICH ZU KLÄREN: Anwendbarkeit des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) auf den Betreiber — Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen (§ 6 Abs. 1 BaFG; Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftigte und max. 2 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme, § 3 Z 19 BaFG); Unternehmensgröße bestätigen.]

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